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Für Versammlungsstätten

Bestuhlungs­pläne

Wie viele Plätze zulässig sind, entscheidet nicht die Raumgröße, sondern die Breite der Rettungswege. Der Bestuhlungsplan weist es nach, prüffähig für die Genehmigungsbehörde.

Ein Bestuhlungsplan legt verbindlich fest, wie viele Personen sich in einem Raum aufhalten dürfen und wie Stühle, Tische und Gänge dafür angeordnet sein müssen. Er ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens für Versammlungsstätten und danach die Arbeitsgrundlage für jeden Veranstaltungsaufbau.

Der entscheidende Gedanke dahinter ist einfach: Die zulässige Besucherzahl ergibt sich aus der Zeit, die alle Anwesenden brauchen, um das Gebäude zu verlassen. Diese Zeit hängt an der Breite der Rettungswege und der Anzahl der Ausgänge, nicht an der Quadratmeterzahl des Saals.

Wofür der Plan da ist

Der Bestuhlungsplan erfüllt zwei Aufgaben gleichzeitig. Gegenüber der Behörde ist er der Nachweis, dass die geplante Nutzung sicher möglich ist. Im laufenden Betrieb ist er die Anweisung für Ihr Personal, wie der Saal aufzubauen ist und wie eben nicht.

Was der Plan nachweist

  • Zulässige Besucherzahlabgeleitet aus Rettungswegbreiten und Anzahl der Ausgänge, nicht aus der Raumfläche
  • Rettungswegbreitendurchgehend bis ins Freie, gemessen an der engsten Stelle
  • Anordnung der SitzplätzeReihen, Blöcke, Gänge, Abstände zwischen den Reihen
  • Ausgänge und NotausgängeLage, Breite, Aufschlagrichtung der Türen
  • SonderplätzePlätze für Rollstuhlnutzende und Begleitpersonen, Bedienpersonal, Technik

Wann ein Bestuhlungsplan gefordert wird

Maßgeblich ist die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes, in Rheinland-Pfalz die auf Grundlage der Musterverordnung eingeführte Fassung. Sie verlangt Bestuhlungspläne für Versammlungsstätten ab einer bestimmten Besucherkapazität.

In der Praxis betrifft das vor allem:

  • Bürgerhäuser, Stadthallen und Mehrzweckhallen
  • Vereinsheime und Gaststätten mit Saalbetrieb
  • Theater, Kinos und Veranstaltungssäle
  • Schulen und Bildungseinrichtungen mit Aula oder Mensa
  • Betriebskantinen, die auch für Veranstaltungen genutzt werden
  • Kirchengemeinden mit Gemeindesaal
Auch unterhalb der Schwelle sinnvoll Selbst wenn Ihre Versammlungsstätte formal keinen genehmigten Bestuhlungsplan braucht, lohnt sich einer: Er beantwortet die Frage „wie viele dürfen rein" einmal verbindlich und nicht bei jeder Veranstaltung neu nach Gefühl.

Was der Plan enthält

Zeichnerischer Teil

  • Maßstäblicher Grundriss des Raums
  • Anordnung von Stühlen, Tischen und Blöcken
  • Gänge mit Breitenangaben
  • Ausgänge, Notausgänge, Aufschlagrichtung
  • Bühnen-, Bar- und Technikflächen
  • Standorte von Feuerlöschern und Meldern
  • Plätze für Rollstuhlnutzende

Textlicher Teil

  • Zulässige Besucherzahl der Variante
  • Bezeichnung und Zweck der Variante
  • Rechnerischer Nachweis der Rettungswegbreiten
  • Bemerkungen zu Auflagen der Behörde
  • Datum, Version und Ersteller
  • Feld für die behördliche Genehmigung

Reihen, Gänge, Rettungswege

Die Anordnung folgt festen Regeln. Die genauen Werte ergeben sich aus der jeweils geltenden Versammlungsstättenverordnung und aus den Auflagen im Einzelfall. Die folgende Übersicht zeigt die Größen, um die es dabei geht.

Größe Worauf es ankommt
Rettungswegbreite Bemisst sich nach der Zahl der darauf angewiesenen Personen. Maßgeblich ist die engste Stelle auf dem gesamten Weg ins Freie, auch außerhalb des Saals.
Anzahl der Ausgänge Mehrere Ausgänge müssen so verteilt sein, dass sie tatsächlich unabhängig voneinander nutzbar sind. Zwei Türen nebeneinander zählen faktisch als eine.
Reihenabstand Der Durchgang zwischen den Stuhlreihen muss auch dann passierbar bleiben, wenn die Reihe besetzt ist.
Plätze je Reihe Begrenzt, damit niemand einen zu langen Weg bis zum Gang zurücklegen muss. Der zulässige Wert hängt davon ab, ob die Reihe ein- oder beidseitig erschlossen ist.
Verbindung der Stühle Ab bestimmten Besucherzahlen müssen Stühle in Reihen fest verbunden oder am Boden befestigt sein, damit sie im Gedränge nicht zur Stolperfalle werden.
Freizuhaltende Flächen Gänge, Türbereiche und Flächen vor Ausgängen dürfen nicht bestuhlt oder anderweitig belegt werden, auch nicht kurzfristig für ein zusätzliches Buffet.
Der Plan gilt genau so, wie er genehmigt ist Zusätzliche Stuhlreihen „nur für diesen einen Abend" sind der häufigste Verstoß und im Schadensfall der teuerste. Wer regelmäßig mehr Gäste erwartet, sollte stattdessen eine zusätzliche genehmigte Variante erstellen lassen.

Mehrere Nutzungsvarianten

Die meisten Säle werden unterschiedlich genutzt: Vortrag mit Reihenbestuhlung, Vereinsabend mit Tischen, Konzert mit Stehplätzen, Sitzung mit U-Form. Jede dieser Nutzungen hat eine eigene zulässige Besucherzahl.

Deshalb erstellen wir in der Regel mehrere Varianten aus einer einzigen Aufnahme. Das ist deutlich günstiger als jede Variante einzeln zu beauftragen, und Ihr Personal hat für jeden Aufbau ein passendes Blatt, statt improvisieren zu müssen.

Typische Varianten

  • Reihenbestuhlung für Vorträge und Versammlungen
  • Tischbestuhlung für Feiern und Vereinsabende
  • Parlamentarische Bestuhlung für Sitzungen
  • U-Form oder Block für Seminare
  • Stehplatzvariante für Konzerte
  • Mischform mit Bühne oder Tanzfläche

Was Ihr Personal davon hat

  • Ein Blatt je Variante, direkt am Saal hinterlegt
  • Zulässige Besucherzahl steht auf jedem Blatt
  • Kein Abschätzen beim Aufbau
  • Nachweis bei Kontrollen sofort zur Hand
  • Klare Grundlage bei Nachfragen von Veranstaltern

Unser Leistungsumfang

Überblick Produkte

  • Bestuhlungsplan je Nutzungsvariante
  • Rechnerischer Nachweis der Besucherzahl
  • Maßstäbliche Grundrisse
  • Ausführung gerahmt für den Saal
  • Digitale Datei für Ihre Veranstaltungsplanung

Überblick Leistungen

  • Aufmaß und Bestandsaufnahme vor Ort
  • Erstellung nach Versammlungsstättenverordnung
  • Nachweis der Rettungswegbreiten
  • Einreichung bei der Genehmigungsbehörde
  • Begleitung bis zur Genehmigung
  • Ergänzung weiterer Varianten
  • Aktualisierung nach Umbauten

Häufige Fragen

Was uns Betreiber von Sälen und Versammlungsstätten am häufigsten fragen.

Das lässt sich seriös erst nach einer Aufnahme sagen. Die Faustformel „so und so viele Personen je Quadratmeter" führt regelmäßig in die Irre, weil sie den entscheidenden Faktor ignoriert: die Breite der Rettungswege und die Anzahl unabhängiger Ausgänge.

Ein großer Saal mit nur einem nutzbaren Ausgang fasst weniger Personen als ein kleinerer mit zwei gut verteilten. Genau das rechnet der Bestuhlungsplan nach und dokumentiert es prüffähig.

Das hängt davon ab, ob sich seither etwas geändert hat: Umbauten, veränderte Türen, neue Einbauten, eine andere Nutzung. All das setzt einen genehmigten Plan außer Kraft.

Schicken Sie uns den vorhandenen Plan. Wir prüfen, ob er noch trägt. Wenn ja, sagen wir Ihnen das auch. Dann haben Sie eine belastbare Aussage und keine unnötigen Kosten.

Der Aufwand hängt an der Größe und Komplexität des Raums, an der Anzahl der gewünschten Varianten und daran, ob verwertbare Grundrisse vorliegen.

Die zweite und jede weitere Variante ist deutlich günstiger als die erste, weil Aufmaß und Nachweis dann bereits vorliegen. Es lohnt sich also, gleich alle realistischen Nutzungen mitzudenken.

Unser Teil, also Aufmaß, Erstellung und Nachweis, dauert bei einem einzelnen Saal meist ein bis zwei Wochen. Die Bearbeitungszeit bei der Genehmigungsbehörde liegt außerhalb unseres Einflusses.

Wenn ein Veranstaltungstermin drängt, sagen Sie es uns bitte gleich. Wir priorisieren solche Fälle und stimmen den Entwurf vorab mit der Behörde ab.

Nein. Der genehmigte Plan gilt so, wie er genehmigt ist. Zusätzliche Reihen verengen Gänge und Rettungswege genau dort, wo sie im Ernstfall gebraucht werden.

Wenn Sie regelmäßig mehr Gäste erwarten, ist die saubere Lösung eine zusätzliche genehmigte Variante oder eine bauliche Maßnahme an den Ausgängen. Beides prüfen wir gerne für Sie.

Für Stehplätze gelten eigene Regeln, unter anderem zur Personendichte und zur Abgrenzung von Bereichen. Sie werden als eigene Nutzungsvariante dargestellt und gesondert nachgewiesen.

Mischformen mit bestuhltem und unbestuhltem Bereich sind möglich, brauchen aber eine klare zeichnerische Abgrenzung, damit im Betrieb keine Auslegung nötig ist.

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