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Erstellung eines Feuerwehrplans am Bildschirm
Nach DIN 14095

Feuerwehrpläne

Wenn die Feuerwehr anrückt, entscheiden die ersten Minuten. Der Feuerwehrplan gibt den Einsatzkräften genau die Informationen, die sie dann brauchen: vor Ort, auf einen Blick und ohne Ortskenntnis.

Feuerwehrpläne sind führungstechnische Unterlagen. Sie liefern den Einsatzkräften bereits bei der Anfahrt und direkt vor Ort die entscheidenden Informationen über ein Gebäude: Zufahrten, Brandabschnitte, Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte.

Anders als der Flucht- und Rettungsplan richtet sich der Feuerwehrplan ausschließlich an die Feuerwehr. Er hängt deshalb nicht im Flur, sondern liegt an einer mit der Feuerwehr vereinbarten Stelle, meist im Feuerwehr-Schlüsseldepot oder am Brandmeldetableau. Ein präzise erstellter Plan kann den Unterschied zwischen einer kontrollierten Brandbekämpfung und einer Katastrophe ausmachen.

Ein Führungsmittel, kein Grundriss

Ein Feuerwehrplan ist kein Architekturplan mit ein paar zusätzlichen Symbolen. Er ist bewusst reduziert: Alles, was den Einsatzleiter in den ersten Minuten nicht interessiert, fehlt. Alles, was er sofort braucht, ist hervorgehoben.

Was der Plan beantworten muss

  • Wo komme ich hin?Zufahrten, Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge, Feuerwehrzugänge
  • Was erwartet mich?Nutzung, Gefahrstoffe, Photovoltaik, Batteriespeicher, Gaslager, Elektroräume
  • Wo trenne ich ab?Brandabschnitte, Brandwände, Feuerschutzabschlüsse
  • Womit arbeite ich?Wandhydranten, Steigleitungen, Einspeisestellen, Sprinklerzentrale, RWA-Bedienstellen
  • Wer ist erreichbar?Objektverantwortliche mit Rufnummern, Betriebszeiten, Schlüsselgewalt

Wann ein Feuerwehrplan gefordert wird

Eine pauschale Pflicht gibt es nicht. Gefordert wird der Feuerwehrplan im Einzelfall und dann verbindlich. Die häufigsten Auslöser:

  • Auflage im Brandschutzkonzept oder in der Baugenehmigung
  • Forderung der zuständigen Brandschutzdienststelle nach einer Brandschau
  • Vorgabe aus einer Sonderbauverordnung für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergung, Industriebau, Schulen, Krankenhäuser
  • Voraussetzung für die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage auf die Leitstelle
  • Anforderung des Sachversicherers im Rahmen der Risikobewertung
Sie haben ein Schreiben der Behörde erhalten? Schicken Sie es uns. Aus der Formulierung lässt sich meist genau ablesen, welcher Planumfang gefordert ist und was gerade nicht gefordert ist.

Woraus ein Feuerwehrplan besteht

Ein vollständiger Feuerwehrplan nach DIN 14095 setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Welche davon Ihr Objekt braucht, wird mit der Feuerwehr festgelegt.

Bestandteil Inhalt Wann nötig
Textteil / Objektinformation Adresse, Nutzung, Betriebszeiten, Ansprechpartner, besondere Gefahren, Löschmittelbeschränkungen immer
Übersichtsplan Lage im Umfeld, Zufahrten, Aufstellflächen, Hydranten außerhalb, Sammelplatz immer
Geschosspläne Raumaufteilung, Brandabschnitte, Treppenräume, Löscheinrichtungen, Absperrorgane ab mehr als einem Geschoss
Sonderpläne Gefahrstofflager, Elektro- und Serverräume, PV-Anlage, Batteriespeicher, Sprinklerzentrale bei besonderen Gefahren
Umgebungsplan Nachbarbebauung, Löschwasserentnahmestellen im weiteren Umfeld bei größeren Arealen

Symbole nach DIN 14034-6

Alle Pläne verwenden ausschließlich die genormten grafischen Symbole für das Feuerwehrwesen. Das ist keine Formalie: Eine auswärtige Einheit, die im überörtlichen Einsatz zu Ihrem Objekt kommt, muss den Plan ohne Erklärung lesen können.

Aus demselben Grund gilt für die Farben eine strenge Systematik: Blau für Löschwasser, Rot für Brandschutzeinrichtungen, Grün für Rettungswege, Gelb für besondere Gefahren. Freie Gestaltung gibt es hier bewusst nicht.

Abstimmung mit der Feuerwehr

Ein Feuerwehrplan ist erst einsatzreif, wenn die zuständige Feuerwehr ihn geprüft und freigegeben hat. Diese Abstimmung übernehmen wir vollständig für Sie, inklusive der Nacharbeiten, die dabei erfahrungsgemäß anfallen.

Vor-Ort-Begehung

Wir nehmen das Objekt vollständig auf: Zufahrten, Brandabschnitte, Anlagentechnik, Gefahrenschwerpunkte, Absperrorgane und Zugangsregelungen.

Entwurf nach DIN 14095

Erstellung von Textteil, Übersichts- und Geschossplänen mit den genormten Symbolen. Sie erhalten einen Korrekturabzug.

Vorlage bei der Brandschutzdienststelle

Wir reichen den Entwurf ein und begleiten die Prüfung, auch wenn Rückfragen zu Details der Anlagentechnik kommen.

Einarbeitung der Anmerkungen

Änderungswünsche der Feuerwehr arbeiten wir ein und legen erneut vor, bis die Freigabe vorliegt.

Produktion und Übergabe

Ausgabe in der vereinbarten Anzahl und Ausführung, Einlage im Depot, Übergabe der digitalen Dateien an Sie.

Aktualität als Sicherheitsfaktor

Gebäude verändern sich. Nutzungen wechseln, Wände werden versetzt, Anlagentechnik wird erweitert. Der Feuerwehrplan muss dem folgen. Ein veralteter Plan führt die Einsatzkräfte in die Irre und ist damit schlechter als gar kein Plan.

Die Prüfpflicht liegt beim Betreiber des Gebäudes. Wir unterstützen Sie durch systematische Revisionszyklen und eine nachvollziehbare Versionskontrolle, damit die Feuerwehr immer auf dem aktuellen Stand zugreift.

Änderungen, die eine Fortschreibung auslösen Neue oder aufgehobene Brandabschnitte, geänderte Zufahrten oder Aufstellflächen, neue Gefahrstoffe, Nachrüstung von PV-Anlage oder Batteriespeicher, Erweiterung der Brandmelde- oder Sprinkleranlage, Wechsel der Objektverantwortlichen.

Unser Leistungsumfang

Überblick Produkte

  • Feuerwehrplan nach DIN 14095
  • Textteil mit Objektinformation
  • Übersichts- und Umgebungsplan
  • Geschosspläne
  • Sonderpläne für besondere Gefahren
  • Wetterfeste Ausführung für das Depot
  • Digitale Datei zur Weitergabe an die Leitstelle

Überblick Leistungen

  • Vor-Ort-Begehung und Bestandsaufnahme
  • Erstellung nach DIN 14095 und DIN 14034-6
  • Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle
  • Begleitung bis zur Freigabe
  • Fortschreibung bei baulichen Änderungen
  • Revisionszyklus mit Erinnerung
  • Gemeinsame Erstellung mit Flucht- und Rettungsplänen

Häufige Fragen

Was uns Betreiber zu Feuerwehrplänen am häufigsten fragen.

In der Praxis fast immer. Die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage auf die Leitstelle wird regelmäßig davon abhängig gemacht, dass für das Objekt ein abgestimmter Feuerwehrplan und, bei mehreren Meldergruppen, Feuerwehrlaufkarten vorliegen.

Die konkrete Anforderung stellt die zuständige Feuerwehr. Wir klären das im Vorfeld für Sie ab, damit die Aufschaltung nicht an einer fehlenden Unterlage scheitert. Mehr zu Feuerwehrlaufkarten

Maßgeblich sind die Anzahl der Geschosse und Gebäudeteile, die Komplexität der Anlagentechnik und die Frage, ob verwertbare Bestandsgrundrisse vorliegen.

Wir arbeiten mit einem Festpreis nach der Begehung. Darin enthalten ist die Abstimmung mit der Feuerwehr einschließlich der üblichen Nacharbeiten. Das ist erfahrungsgemäß der Posten, an dem andere Angebote nachträglich teurer werden.

Der Entwurf steht bei einem Objekt mittlerer Größe rund zwei bis drei Wochen nach der Begehung. Die anschließende Prüfung durch die Brandschutzdienststelle liegt außerhalb unseres Einflusses und dauert je nach Auslastung zwei bis sechs Wochen.

Wenn ein Termin drückt, etwa weil eine Abnahme ansteht, sagen Sie es uns bitte gleich. Wir stimmen den Entwurf dann vorab informell mit der Feuerwehr ab, das verkürzt die formale Prüfung spürbar.

Der Aufbewahrungsort wird mit der Feuerwehr festgelegt. Üblich sind das Feuerwehr-Schlüsseldepot, ein Planschrank am Brandmeldetableau oder ein gekennzeichneter Behälter am Feuerwehrzugang.

Sie erhalten den Plan zusätzlich digital, und ein Exemplar geht an die zuständige Leitstelle. Wichtig: Nach jeder Fortschreibung müssen alle Exemplare getauscht werden. Auch das übernehmen wir.

Ja, sofern die Grundlagen brauchbar sind. Wir prüfen zunächst, ob der vorhandene Plan noch der geltenden Normfassung entspricht und ob die digitalen Ausgangsdaten verfügbar sind.

Liegen nur Papierausdrucke ohne Datei vor, ist eine Neuerstellung meist wirtschaftlicher als das Nachzeichnen. Das sagen wir Ihnen dann offen.

Ja, und das ist ausdrücklich zu empfehlen. Beide Planwerke beruhen auf derselben Aufnahme des Gebäudes. Gemeinsam erstellt sparen Sie eine zweite Begehung und vermeiden Widersprüche zwischen den Plänen, etwa unterschiedlich eingezeichnete Löscheinrichtungen.

Zu den Flucht- und Rettungsplänen

Kontakt

Lassen Sie uns die Auflage gemeinsam lesen

Schicken Sie uns das Schreiben der Behörde. Wir sagen Ihnen, welcher Planumfang tatsächlich gefordert ist und was Sie sich sparen können.

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