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SCHMITT Brandschutzservice
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Zwei Mitarbeiter prüfen einen gerahmten Flucht- und Rettungsplan
Geschäftsbereich 05

Planwerke &
Brandschutzpläne

In einer Notsituation zählt Orientierung. Wir erstellen, montieren und aktualisieren alle Planwerke des organisatorischen Brandschutzes, normgerecht, behördlich abgestimmt und lagerichtig montiert.

Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne sind wesentliche Bestandteile des organisatorischen Brandschutzes. In einer Notsituation reagieren die meisten Menschen mit Panik. Einsatzkräfte und Helfer müssen sich gerade deshalb auf exakte, aktuelle Ablaufpläne verlassen können.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für sämtliche Planwerke: von der Vor-Ort-Begehung über die Ausarbeitung und die Abstimmung mit Behörde und Feuerwehr bis zur lagerichtigen Montage und der turnusmäßigen Aktualisierung. So haben Sie bei der nächsten Brandschau alle Nachweise beisammen, ohne dass Sie sich selbst um Fristen kümmern müssen.

Unsere Planwerke im Überblick

Jedes Planwerk hat einen eigenen Adressaten und eine eigene Norm. Wählen Sie den Bereich, der Sie betrifft. Oder lassen Sie uns gemeinsam ermitteln, was für Ihr Objekt tatsächlich erforderlich ist.

Was der Gesetzgeber verlangt

Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ASR A2.3) muss der Betreiber Flucht- und Rettungspläne aufstellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Bereits vorhandene Pläne sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Gültigkeit zu prüfen. Ein veralteter Plan ist im Ernstfall gefährlicher als kein Plan, weil er zu Fehlentscheidungen führt.

Maßgebliche Regelwerke

  • DIN ISO 23601Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen: Farben, Symbole, Schriftgrößen, Lagerichtigkeit
  • DIN 14095Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen mit Objektinformation, Übersichts- und Geschossplänen
  • DIN 14096Brandschutzordnung in den Teilen A, B und C
  • DIN 14034-6Grafische Symbole für das Feuerwehrwesen
  • ASR A2.3Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
  • ASR A1.3Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Häufig übersehen: die Aktualisierungspflicht Schon eine verlegte Trennwand, ein neuer Nutzungsbereich oder ein umgesetzter Feuerlöscher macht einen Plan formal ungültig. Wir führen für unsere Kunden Revisionszyklen und melden uns, bevor die Brandschau kommt.

So arbeiten wir

Vor-Ort-Begehung

Wir nehmen Grundrisse, Fluchtwege, Ausgänge, Löscheinrichtungen, Erste-Hilfe-Punkte und Gefahrenschwerpunkte auf, auch wenn keine digitalen Bestandspläne vorliegen.

Ausarbeitung nach Norm

Erstellung im CAD nach der jeweils zutreffenden Norm, mit standardisierten Piktogrammen und geprüften Schriftgrößen für die spätere Lesedistanz.

Abstimmung & Genehmigung

Bei Feuerwehrplänen koordinieren wir die Freigabe mit der zuständigen Brandschutzdienststelle und der örtlichen Feuerwehr. Erst danach sind die Pläne einsatzreif.

Produktion & lagerichtige Montage

Wir liefern in Rahmen oder als beschichtete Ausführung und montieren vor Ort an verkehrsreichen Stellen, in erreichbarer Höhe und mit korrekter Blickrichtung.

Revision & Aktualisierung

Wir hinterlegen Ihre Pläne mit Versionsstand und Prüfdatum und melden uns aktiv, wenn eine Aktualisierung ansteht oder sich Ihr Gebäude verändert hat.

Produkte und Leistungen

Überblick Produkte

  • Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601
  • Feuerwehrplan nach DIN 14095
  • Feuerwehrlaufkarten
  • Brandschutzordnung Teil A, B und C
  • Zimmer- und Etagenpläne
  • Bestuhlungspläne
  • Sonderpläne für RWA und Sprinkleranlagen
  • Polizei-Einsatzpläne

Überblick Leistungen

  • Bestandsaufnahme und Vor-Ort-Begehung
  • Planung und Auslegung
  • Erstellung und Produktion
  • Abstimmung mit Behörde und Feuerwehr
  • Lagerichtige Montage vor Ort
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3
  • Regelmäßige Aktualitätsprüfung
  • Schulung und Unterweisung zu den Plänen

Häufige Fragen zu Brandschutzplänen

Die Fragen, die uns unsere Kunden am häufigsten stellen, kurz und konkret beantwortet.

Die ASR A2.3 verlangt Flucht- und Rettungspläne, wenn Lage, Ausdehnung oder Art der Nutzung Ihrer Arbeitsstätte dies erfordern. In der Praxis heißt das: bei unübersichtlichen Gebäuden, bei ortsunkundigen Personen im Gebäude (Besucher, Patienten, Gäste, Schüler) und bei erhöhter Gefährdung nahezu immer.

Wir prüfen das im Rahmen einer kurzen Begehung und sagen Ihnen verbindlich, was erforderlich ist und was nicht.

Vorhandene Pläne sind in regelmäßigen Abständen auf Gültigkeit zu prüfen. In der Praxis hat sich ein Zyklus von zwei Jahren etabliert. Unabhängig davon gilt: Sobald sich etwas ändert, muss der Plan nachgezogen werden.

  • bauliche Veränderungen an Wänden, Türen oder Treppen
  • geänderte Nutzung von Räumen oder Bereichen
  • versetzte Feuerlöscher, Melder oder Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • neue oder aufgehobene Sammelplätze

Die drei Planwerke haben unterschiedliche Adressaten:

  • Flucht- und Rettungsplan richtet sich an alle Personen im Gebäude, auch an Besucher ohne Schulung. Er zeigt den Weg nach draußen und zum Sammelplatz.
  • Feuerwehrplan ist ein Führungsmittel für die Einsatzkräfte. Er zeigt Zufahrten, Brandabschnitte, Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte.
  • Feuerwehrlaufkarte führt die Einsatzkräfte von der Brandmelderzentrale auf kürzestem Weg zum ausgelösten Melder.

In vielen Objekten sind alle drei erforderlich. Wir erstellen sie aus einer gemeinsamen Datenbasis, damit sie widerspruchsfrei bleiben.

Lagerichtig heißt: Was auf dem Plan oben ist, liegt auch in der tatsächlichen Blickrichtung des Betrachters vorne. Nur dann kann eine Person in einer Stresssituation ohne gedankliche Drehung reagieren.

Deshalb genügt es nicht, für jedes Geschoss einen Plan zu drucken. Jeder Aushängeort braucht unter Umständen eine eigene Ausrichtung. Wir legen die Standorte gemeinsam mit Ihnen fest und montieren entsprechend.

Nein. Das ist eher die Regel als die Ausnahme. Wir nehmen das Objekt bei der Begehung selbst auf und erstellen die Grundrisse neu. Sie erhalten die Pläne anschließend auch als digitale Datei, damit Sie bei künftigen Umbauten nicht wieder bei Null anfangen.

Ja. Wir montieren die Pläne vor Ort und bringen im selben Zug die zugehörige Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 an: Rettungszeichen, Brandschutzzeichen, Verbots- und Hinweiszeichen.

Das ist bewusst ein Arbeitsgang: Plan und Beschilderung müssen zueinander passen, sonst entsteht im Ernstfall genau die Verwirrung, die beide verhindern sollen.

Kontakt

Lassen Sie uns kurz auf Ihr Objekt schauen

Eine Begehung dauert je nach Größe ein bis drei Stunden. Danach wissen Sie genau, welche Planwerke erforderlich sind und was sie kosten.

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