Neben den genormten Planwerken gibt es eine Reihe von Sonderplänen, die im Einzelfall gefordert werden, sei es von der Bauaufsicht, der Feuerwehr, der Polizei oder dem Sachversicherer. Sie folgen keiner einheitlichen Norm, sondern den Anforderungen desjenigen, der sie verlangt.
Der praktische Vorteil liegt in der gemeinsamen Erstellung: Alle Sonderpläne beruhen auf derselben Aufnahme Ihres Gebäudes wie Feuerwehrplan und Flucht- und Rettungsplan. Das spart Begehungen und verhindert, dass verschiedene Pläne desselben Objekts einander widersprechen.
Übersicht der Sonderpläne
Welche dieser Pläne Sie brauchen, ergibt sich fast immer aus einem konkreten Schreiben, sei es einer Auflage, einem Brandschutzkonzept oder einer Anforderung des Versicherers. Die vier häufigsten:
RWA-Pläne
Lage der Rauchabzugsgeräte, Auslösestellen und Zuluftöffnungen samt Ansteuerung.
Zum AbschnittSprinklerpläne
Sprinklerzentrale, Steuerbereiche, Absperrarmaturen und Einspeisestellen.
Zum AbschnittPolizei-Einsatzpläne
Für Objekte mit besonderem Sicherungsbedarf. Sie zeigen Zugänge, Bereiche und Ansprechpartner.
Zum AbschnittZimmer- & Etagenpläne
Kleinformatige Orientierung für Hotel-, Pflege- und Klinikzimmer.
Zum AbschnittRWA-Pläne
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen halten im Brandfall die bodennahen Schichten rauchfrei und senken die thermische Belastung des Tragwerks. Damit sie das leisten, muss im Ernstfall klar sein, welche Bedienstelle welchen Bereich auslöst und wo die Zuluftöffnungen liegen, ohne die kein stabiler Rauchabzug zustande kommt.
Was ein RWA-Plan darstellt
- RauchabzugsgeräteLage und Art, also horizontal oder vertikal, natürlich oder maschinell
- AuslösungHandbedienstellen, automatische Auslösung, Ansteuerung über die Brandmeldeanlage
- ZuluftÖffnungen und Tore, die für den Nachstrom freigehalten werden müssen
- RauchabschnitteZuordnung der Geräte zu Bereichen und Steuergruppen
- VersorgungRWA-Zentrale, Notstromversorgung, Wetter-Sensorik
RWA-Pläne werden regelmäßig als Anlage zum Feuerwehrplan gefordert und sind zugleich die Grundlage für die wiederkehrende Prüfung Ihrer Anlage. Mehr zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Sprinkler- und Löschanlagenpläne
Bei Objekten mit Sprinkler- oder anderen ortsfesten Löschanlagen braucht die Feuerwehr eine eigene Darstellung: Wo steht die Zentrale, welche Steuerbereiche gibt es, wo liegen die Absperrarmaturen und wo wird eingespeist.
Diese Information ist im Einsatz doppelt relevant, zum Unterstützen der Anlage und zum kontrollierten Abstellen nach dem Löscherfolg, um Wasserschäden zu begrenzen.
Dargestellt wird
- Lage der Sprinklerzentrale
- Steuer- und Sicherungsbereiche
- Absperrarmaturen und deren Zugänglichkeit
- Feuerwehreinspeisung
- Nicht überwachte Bereiche
- Anbindung an die Brandmeldeanlage
Typisch gefordert bei
- Logistik- und Lagerhallen
- Produktionsbetrieben mit hoher Brandlast
- Verkaufsstätten ab bestimmter Größe
- Hochregallagern
- Objekten mit Auflagen des Sachversicherers
Polizei-Einsatzpläne
Für Objekte mit besonderem Sicherungsbedarf werden Einsatzpläne erstellt, die sich an die Polizei richten. Der Aufbau ähnelt dem Feuerwehrplan, die Schwerpunkte sind andere: Zugangskontrolle, Gebäudezonierung, Aufenthaltsbereiche, Rückzugsräume, Kommunikationswege und Verantwortliche.
Typische Objekte sind Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr, Kliniken und größere Veranstaltungsstätten. Inhalt und Umfang werden unmittelbar mit der zuständigen Polizeibehörde abgestimmt. Eine allgemein gültige Vorlage gibt es hier bewusst nicht.
Zimmer- & Etagenpläne
Zimmerpläne sind die kleine Schwester des Flucht- und Rettungsplans: kompakte, lagerichtige Darstellungen für den einzelnen Raum, etwa in Hotelzimmern, Patientenzimmern oder Bewohnerzimmern in Pflegeeinrichtungen.
Sie zeigen den Weg vom eigenen Zimmer zum nächsten Ausgang und die wichtigsten Verhaltensregeln, meist mehrsprachig. Etagenpläne ergänzen das auf Geschossebene an Flurkreuzungen und Aufzugsvorräumen.
Einsatzbereiche
- Hotels und Beherbergungsbetriebe
- Kliniken und Rehaeinrichtungen
- Pflege- und Senioreneinrichtungen
- Wohnheime und Internate
- Ferienwohnungen und Appartementhäuser
Merkmale
- Kleinformat, meist DIN A4
- Lagerichtig für den jeweiligen Raum
- Mehrsprachig, häufig Deutsch und Englisch
- Piktogramme nach DIN EN ISO 7010
- Ausführung hinter Glas oder als Aufkleber
Unser Leistungsumfang
Überblick Produkte
- RWA-Pläne
- Sprinkler- und Löschanlagenpläne
- Polizei-Einsatzpläne
- Zimmerpläne
- Etagenpläne
- Gefahrstoff- und Lagerpläne
- Sonderpläne nach individueller Auflage
Überblick Leistungen
- Gemeinsame Gebäudeaufnahme mit den übrigen Planwerken
- Auslegung der geforderten Planinhalte
- Abstimmung mit Behörde, Feuerwehr oder Polizei
- Abstimmung mit dem Sachversicherer
- Produktion und Montage vor Ort
- Fortschreibung im Revisionszyklus
Häufige Fragen
Was uns zu Sonderplänen am häufigsten gefragt wird.
Ja, und das ist der häufigste Einstieg bei Sonderplänen. Die Bezeichnungen sind uneinheitlich. Dieselbe Sache heißt je nach Behörde „Objektplan", „Anlagenplan" oder „Sonderplan zum Feuerwehrplan".
Schicken Sie uns einfach die Formulierung im Wortlaut. Wir sagen Ihnen, was gemeint ist, und ob Sie es womöglich in Ihren vorhandenen Unterlagen bereits haben.
Ja. Wir arbeiten dann auf Basis Ihrer vorhandenen Unterlagen und achten darauf, dass Darstellung und Symbolik zum Bestand passen. Ein Sonderplan in fremder Optik führt im Einsatz zu Verwirrung.
Wenn die vorhandenen Pläne allerdings selbst nicht mehr aktuell sind, sagen wir Ihnen das. Es hat wenig Sinn, einen aktuellen Sonderplan an einen veralteten Hauptplan zu hängen.
Teilweise. Der Feuerwehrplan zeigt, dass eine RWA vorhanden ist und wo die Bedienstellen liegen. Der RWA-Plan geht deutlich weiter: Er ordnet Geräte den Steuergruppen zu, stellt die Zuluftführung dar und dokumentiert die Ansteuerung.
Gefordert wird er meist dann, wenn die Anlage eine gewisse Komplexität hat oder wenn er als Grundlage für die wiederkehrende Prüfung dienen soll.
Zimmerpläne allein reichen in der Regel nicht. Sie ergänzen die Flucht- und Rettungspläne in den Fluren, ersetzen sie aber nicht. Ein Gast, der sein Zimmer verlassen hat, braucht im Flur eine weitere Orientierung.
In Beherbergungsbetrieben kommen je nach Größe zusätzlich Brandschutzordnung und Feuerwehrplan hinzu. Wir schauen uns das gemeinsam an und stellen den Umfang zusammen, den Ihr Haus tatsächlich braucht.
Sie beruhen idealerweise alle auf einer einzigen Gebäudeaufnahme. Genau darin liegt der Vorteil der gemeinsamen Beauftragung: Ein Feuerlöscher, der versetzt wird, ändert den Flucht- und Rettungsplan, den Feuerwehrplan und gegebenenfalls den Zimmerplan gleichzeitig.
Werden diese Pläne von verschiedenen Dienstleistern gepflegt, driften sie über die Jahre auseinander. Bei Kontrollen fällt das auf und ist dann aufwendiger zu reparieren als es zu vermeiden gewesen wäre.