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Nach DIN 14096

Brandschutz­ordnung
A · B · C

Drei Teile, drei Adressaten: der Aushang für alle, die Regeln für Ihre Beschäftigten und die Aufgaben für die Verantwortlichen. Zusammen ergeben sie die Dienstanweisung, an der sich im Ernstfall alles ausrichtet.

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 enthält Regelungen für das Verhalten von Personen im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Sie ist keine Empfehlung, sondern eine Dienst- und Arbeitsanweisung, mit allem, was daraus folgt.

Der Aufbau in drei Teilen hat einen praktischen Grund: Jeder Teil richtet sich an einen anderen Personenkreis und hat deshalb einen anderen Umfang. Der Aushang für alle passt auf eine Seite. Die Aufgabenbeschreibung für den Brandschutzbeauftragten umfasst mehrere.

Was eine Brandschutzordnung ist

Sie beschreibt zwei Dinge: wie Brände verhütet werden und was im Brandfall zu tun ist. Das klingt banal, ist es aber nicht, denn beides muss auf Ihren konkreten Betrieb passen. Eine Brandschutzordnung, die für ein Bürogebäude geschrieben wurde, hilft in einer Lackiererei nicht weiter.

Statistiken zeigen, dass in echten Notfällen ein großer Teil der Fehler auf Unwissenheit oder mangelnde Schulung zurückgeht. Genau dort setzt die Brandschutzordnung an: Sie macht aus „irgendwie richtig reagieren" eine nachvollziehbare, geübte Abfolge.

Die drei Teile im Vergleich

Teil Für wen Inhalt Umfang
Teil A alle Personen im Gebäude, auch Besucher Aushang mit den Grundregeln: Ruhe bewahren, Brand melden, in Sicherheit bringen, Löschversuch unternehmen eine Seite, DIN A4 oder A3
Teil B Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben Brandverhütung, Flucht- und Rettungswege, Melde- und Alarmierungswege, Verhalten im Brandfall, Löscheinrichtungen meist 6 bis 15 Seiten
Teil C Personen mit besonderen Aufgaben Aufgaben von Brandschutzbeauftragtem, Brandschutz- und Evakuierungshelfern, Empfang, Haustechnik je nach Organisation unterschiedlich
Nicht jeder Betrieb braucht alle drei Teile Teil A und B sind der Regelfall. Teil C wird erst dann erforderlich, wenn es Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben gibt, etwa einen Brandschutzbeauftragten oder benannte Evakuierungshelfer. Wir sagen Ihnen bei der Begehung, was in Ihrem Fall gebraucht wird.

Wann sie erforderlich ist

Die Arbeitsstättenverordnung und die zugehörigen Arbeitsstättenregeln fordern Maßnahmen zur Brandverhütung, festgelegte Melde- und Alarmierungswege sowie regelmäßige Unterweisungen. Eine Brandschutzordnung ist das Instrument, mit dem Betreiber diese Anforderungen nachweisbar erfüllen.

Ausdrücklich gefordert wird sie außerdem regelmäßig:

  • im Brandschutzkonzept oder als Auflage der Baugenehmigung
  • in Sonderbauverordnungen für Versammlungsstätten, Beherbergung, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Schulen
  • durch den Sachversicherer im Rahmen der Risikobewertung
  • nach einer Brandschau, wenn Mängel in der Organisation festgestellt wurden
Was ein Verstoß bedeutet Fehlt die Brandschutzordnung oder ist sie erkennbar nicht gelebt, drohen nicht nur behördliche Auflagen. Im Schadensfall kann es den Versicherungsschutz kosten und eine persönliche Haftung der Verantwortlichen begründen.

Teil A richtig aushängen

Teil A ist der einzige Teil, der im Gebäude sichtbar hängt. Er gehört dorthin, wo Menschen ohnehin stehen und schauen, und in Sichtweite des Flucht- und Rettungsplans, damit beide zusammen gelesen werden.

Geeignete Standorte

  • Eingangs- und Empfangsbereiche
  • Neben dem Flucht- und Rettungsplan
  • An Treppenhäusern und Aufzugsvorräumen
  • In Aufenthalts- und Pausenräumen
  • In Gäste- und Patientenzimmern

Typische Fehler

  • Aushang ohne Bezug zum tatsächlichen Betrieb
  • Interne Notrufnummer veraltet
  • Sammelplatz genannt, den es nicht mehr gibt
  • Nur auf Deutsch bei internationaler Belegschaft
  • Hinter einer geöffneten Tür montiert
  • Kein Datum, kein Verantwortlicher genannt

Unterweisung und Nachweis

Eine Brandschutzordnung wirkt erst, wenn sie bekannt ist. Der Gesetzgeber sieht vor, dass alle Beschäftigten mindestens jährlich in die Gefahren am Arbeitsplatz unterwiesen werden. Die Brandschutzordnung ist dabei die inhaltliche Grundlage.

Jede Unterweisung muss dokumentiert werden. Die Dokumentation mit Unterschrift der Teilnehmenden ist der rechtliche Nachweis dafür, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachgekommen ist. Im Falle eines Brandes prüfen Berufsgenossenschaft und Behörden diese Unterlagen sehr genau.

Wir übernehmen beides Auf Wunsch führen wir die jährliche Brandschutzunterweisung Ihrer Beschäftigten gleich mit durch, theoretisch nach Ihrer Brandschutzordnung und praktisch am Feuerlöschübungsgerät. Sie erhalten Teilnahmebescheinigungen für Ihre Akte.

Unser Leistungsumfang

Überblick Produkte

  • Brandschutzordnung Teil A als Aushang
  • Brandschutzordnung Teil B
  • Brandschutzordnung Teil C
  • Mehrsprachige Ausführung von Teil A
  • Rahmen und Montagematerial
  • Digitale Fassung zur internen Verteilung

Überblick Leistungen

  • Begehung und Aufnahme der Betriebsabläufe
  • Erstellung aller Teile nach DIN 14096
  • Abstimmung mit vorhandenem Brandschutzkonzept
  • Montage des Aushangs vor Ort
  • Jährliche Brandschutzunterweisung
  • Überarbeitung bei betrieblichen Änderungen
  • Abstimmung mit Behörde und Versicherer

Häufige Fragen

Was uns Betriebe zur Brandschutzordnung am häufigsten fragen.

Technisch ja, rechtlich bringt es Ihnen aber wenig. Eine Brandschutzordnung ist eine Dienstanweisung für Ihren Betrieb. Sie muss Ihre Melde- und Alarmierungswege, Ihre Löscheinrichtungen, Ihre Sammelplätze und Ihre besonderen Gefahren benennen.

Eine generische Vorlage fällt spätestens dann auf, wenn die Behörde nach dem Brandschutzkonzept fragt und die beiden Dokumente nicht zueinander passen. Im Schadensfall ist das ein schlechter Ausgangspunkt.

Eine feste Frist gibt es nicht. Üblich und sinnvoll ist eine Überprüfung alle zwei bis drei Jahre. Unabhängig davon gilt: Sobald sich Betriebsabläufe, Gebäudestruktur, Gefahrstoffe oder Zuständigkeiten ändern, ist eine Anpassung fällig.

Ein häufig übersehener Auslöser ist der Wechsel von Personen: Wenn der im Teil C benannte Brandschutzbeauftragte das Unternehmen verlassen hat, ist das Dokument nicht mehr gültig.

Meist nein. Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Gibt es die nicht, genügen Teil A und B.

Prüfen Sie aber, ob es faktisch doch solche Rollen gibt, etwa benannte Brandschutz- oder Evakuierungshelfer, Empfangsmitarbeitende mit Alarmierungsaufgaben oder die Haustechnik mit Zuständigkeit für Absperrungen. Dann ist Teil C sinnvoll, auch wenn kein förmlicher Beauftragter bestellt ist.

Wenn ein relevanter Teil Ihrer Belegschaft Deutsch nicht sicher liest, dann ja. Das ergibt sich bereits aus der Unterweisungspflicht: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Information tatsächlich ankommt.

Wir setzen mehrsprachige Fassungen von Teil A ohne Aufpreis auf die Erstellung um. Üblich sind zwei bis drei Sprachen zusätzlich.

Sie wird vom Arbeitgeber beziehungsweise von der Geschäftsleitung in Kraft gesetzt. Dadurch wird sie zur verbindlichen Dienstanweisung. Ein Brandschutzbeauftragter oder ein externer Dienstleister erstellt sie, setzt sie aber nicht selbst in Kraft.

Ja. Wir schulen Ihre Mitarbeitenden theoretisch in den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes und praktisch in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen, an unserem Feuerlöschübungsgerät und vor Ort bei Ihnen.

Sie erhalten Teilnahmebescheinigungen, die bei einer behördlichen Kontrolle oder im Schadensfall als Nachweis dienen. Mehr zu unseren Schulungen

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